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Warentypische Eigenschaften


Umfassende Informationen zu dem jeweiligen Material hinsichtlich Rohstoffen, Herstellungstechnik und Eigenschaften gehören zu einer qualifizierten Beratung eines Kunden. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur Aufklärung über die spezifischen Eigenschaften, durch die das Aussehen des Materials im Gebrauch verändert wird, besonders bei Produkten, die in Material und/oder Herstellungstechnik neu sind.

Der Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung hat den Inhalt des Begriffes Warentypische Eigenschaften wie folgt definiert:

Eine warentypische Eigenschaft ist kein Mangel, sondern eine unbeeinflussbare Eigenschaft, die produktionsbedingt ist und aufgrund der Herstellungstechnik, Warenkonstruktion und Materialzusammensetzung entsteht.

Sofern es aufgrund einer warentypischen Eigenschaft zu einer Reklamation kommt, ist der Verkäufer bzw. der verarbeitende Handwerker nur dann vor Ersatzansprüchen des Verbrauchers geschützt, wenn er nachweisen kann, dass er den Kunden über diese Eigenschaft des Materials aufgeklärt hat. Dekorationsstoffe, Gardinenstoffe, Möbelstoffe,Raumausstatter, Teppichboden.

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